Im Kanton Solothurn sollen künftig familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten bedarfsgerecht und flächendeckend angeboten werden. Zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Berufund Familie, flossen wichtige Anliegen der Wirtschaft, der Gemeinden und der Gesellschaft in die Änderung des Sozialgesetzes. Nach vertiefter Analyse in denKommissionen und intensiver Parlamentsdebatte, einigte sich der Rat mit grossem Mehr, dass sich der Kanton künftig mit 40% und die Gemeinden mit 60% an der Subjektfinanzierung der institutionellen Kinderbetreuung beteiligen soll.
Die Ausübung eines Kantonsratsmandats fordert oft berufliche und finanzielle Einbussen. Die Ratsleitung wurde deshalb angewiesen, die Ausgestaltung dieses politischen Ehrenamts im Vergleich zu anderen Kantonsparlamenten zu prüfen und Anpassungen vorzuschlagen.
Des Weiteren konnte ein Entlastungs- und Vereinfachungsprogramm der Regierung für die Raumplanung zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Die komplexen Prozessabläufe zwischen Gemeinden und den kantonalen Ämtern stellten bis anhin ein beträchtlicher Kostentreiber der Ortsplanung dar.
In der Schweiz haben gemäss Mobiliar-Digitalbarometer rund 30% der Bevölkerung geringe digitale Kompetenzen. Für Personen, die nicht mit Smartphone und Computer unterwegs sind, stellen bargeldlose Bezahlungen ein diskriminierendes Problem dar. Der Regierungsrat sieht jedoch keine gesetzliche Handlungspflicht ausserhalb seiner Ämter.
Karin Kälin