Das Solothurner Parlament debattierte ausgiebig über die Einführung eines Mindestlohns. Während eine Ratsmehrheit bei einem Stundenlohn von CHF 23 die Wirtschaftsfreiheit torpediert sieht und eine Abwanderung von Firmen befürchtet, ist der soziale Parlamentsflügel überzeugt, dass ein existenzsichernder Lohn bei Fachkräften die seelische und körperliche Zermürbung eines Working-Poor-Zustands verhindern und letztlich die Sozialwerke und das Gesundheitssystem massgeblich entlasten könne. Über die Solothurner Mindestlohn-Gesetzesinitiative wird am 9. Februar 2025 an der Urne entschieden.
Aufgrund der separaten Steuerveranlagung von Konkubinatspaaren gegenüber Verheirateten, wurden Krankenkassenprämienverbilligungen bisher ungleich gewährt. Der Kantonsrat hat dies nun korrigiert. Künftig werden Prämienentlastungen auf der gemeinsamen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Paare berechnet. Weiter wurde eine Aufhebung der Altersgrenze des jüngsten Kindes bei Familienergänzungsleistungen verworfen.
Trotz klarem Scheitern der 1:85 Initiative an der Urne, entschied der Kantonsrat mit Stichentscheid des Präsidenten die Prüfung eines Steuerungsinstruments zum Stellenetat des Staatspersonals.
Mit der Änderung des Hundegesetzes soll die Steuerabgabe pro Hund auf neu CHF 35 festgelegt werden. Das letzte Wort hat die Stimmbevölkerung im Frühjahr 2025.
Der Ratsbetrieb wird künftig digital; sämtliche Kantons- und Regierungsratsakten werden auf einer Plattform abrufbar sein. Alle Papierversände werden eingestellt.
Karin Kälin