Abstimmungen

Mit einer breiten Allianz gegen die bundesgesetzwidrige Verhinderungspolitik

Nein zum sinnlosen Einfrieren der Katasterschätzung

25
.
May
2023

Parteiübergreifend wehren sich Die Mitte, die Sozialdemokraten, Grüne, Grünliberale und EVP gegen die Moratorien, welche die beiden Zwillingsinitiativen bei einer Annahme mitbringen würden. Mit dem Einfrieren der dringend benötigten Gesetzesrevision der Katasterschätzung lösen wir kein Problem, sondern zementieren das bundesgesetzwidrige System für ein weiteres Jahrzehnt. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen den Stimmberechtigten, beide Initiativen am 18. Juni abzulehnen.

 

Zwillingsinitiative 1 – Hände weg von den Katasterwerten

Es ist längstens bekannt: Die Solothurner Katasterwerte sind massiv zu tief. Inzwischen gibt es auch Gerichtsentscheide, die vermuten lassen, dass die heutigen Solothuner Katasterwerte vor Gericht nicht mehr standhalten.

Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz Art. 14 ist unmissverständlich, dass das Vermögen zum Verkehrswert zu versteuern ist.Aktuell werden die Vermögen von Liegenschaften im Kanton Solothurn aber nur zurund 20 - 25% versteuert. Der Handlungsbedarf ist unbestritten.

Die Befürworter werden nicht müde zu behaupten, dass ein Nein zur Initiative zu einer Steuererhöhung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer führen würde. Dies ist aber falsch. Ein Nein zum Status quo ebnet den Weg für die dringend benötigte Modernisierung des aus dem Jahre 1970 stammenden und hoffnungslos veralteten Systems für Liegenschaftsbewertung. DieAusarbeitung einer rechtskonformen Katasterschätzung ermöglicht eine gerechte Anpassung der Besteuerung von Hauseigentum.

Die hier aufgeführten Parteien wollen zusammen mit dem Regierungsrat die Totalrevision «Katasterwerte» anpacken und nicht noch weitere zehn Jahre vor sich herschieben. Mit einem Nein zur Initiative wird der Weg dafür geebnet.

 

Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen

Die Zwillingsinitiative 2 wurde ursprünglich und primär zur Verhinderung der Limitierung des Pendlerabzuges lanciert. Da dieser mit der Annahme des Gegenvorschlags der Gesetzesvorlage «Jetz si mir draa» und dem Inkrafttreten der Steuerrevision im Jahr 2023 neu festgelegt wurde, ist die Initiative wirkungslos und hinfällig. Man hätte erwarten können, dass diese somit zurückgezogen wird.

Aktuell liegen keine Bestrebungen zu weiteren Senkungen bei steuerlichen Abzügen vor. Ein Ja zur Initiative würde daher faktisch nichts bringen, umgekehrt aber den Kanton bei veränderten Rahmenbedingungen für die nächsten zehn Jahre unnötig einschränken und zusätzlichen Verwaltungsaufwand generieren. Die Initiative ist daher klar abzulehnen.

Statements aus dem Kantonsrat

André Wyss, Rohr, EVP

«Steuergerechtigkeit auf allen Ebenen ist für uns ein zentrales Anliegen, das wir politisch erreichen wollen. Die Zwillingsinitiative will eine bestehende steuerliche Ungerechtigkeit sogar noch zementieren. So wird riskiert, dass der Kanton die Katasterwerte aufgrund eines Gerichtsentscheides wird anpassen müssen.»

Thomas Lüthi, Hägendorf, GLP

«Im interkantonalen Vergleich werden die Solothurner Katasterwerte mit dem Faktor 3.35 hochgerechnet. Was heisst, dass unsere Katasterwerte im schweizerischen Durchschnitt mehr als 3x zu tief sind. Dies gilt es schrittweise und für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verträglich zu korrigieren und nicht noch festzuschreiben.

Karin Kälin, Rodersdorf, SP

«Aktuell werden die Liegenschaftsbesitzenden mit rund 40 Mio. Franken tieferem Vermögen entlastet – pro Jahr. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern.»

siehe auch https://sp-so.ch/artikel/nein-zu-den-unanstaendigen-zwillingsinitiativen/

Heinz Flück, Solothurn, Grüne

«Aus unserer Sicht hätte die Initiative für ungültig erklärt werden sollen, da sie gegen Bundesrecht verstösst. Da der Kantonsrat hier anders entschieden hat, ist für uns klar, dass wir sie ablehnen und bekämpfen werden.»

Patrick Friker, Niedergösgen, Die Mitte

«Wir sind gegen die Initiative, weil wir eine bessere Lösung haben. Mit der Senkung des Vermögensabzuges und des Vermögenssteuertarifs erreichen wir einen Ausgleich der zu korrigierenden Katasterwerte.»

 

 Publiziert im Oltner Tagblatt 13. Mai 2023 - Seite 23

 

 

Quellen

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Dr. Karin Kälin

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