Die Solothurner Märzsession ist geprägt von umfassenden Gesetzesänderungen. Das Planungs- und Baugesetz sowie die Kantonale Bauverordnung werden im Einklang mit dem schweizerischen Raumplanungsrecht modernisiert. Dabei werden Baugesuchsabläufe vereinfacht und die Rechtsgrundlage für das elektronische Baubewilligungsverfahren eBauSO geschaffen. Im Interesse der Biodiversität im Siedlungsgebiet, dürfen nach Inkrafttreten keine versiegelte Schottergärten mehr angelegt werden. Auch invasive Pflanzen, wie der Kirschlorbeer, dürfen künftig gemäss Freisetzungsverordnung nicht mehr angepflanzt werden.
Das Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe erfährt eine Totalrevision. Dazu muss die Kantonsverfassung sowie der Gebührentarif geändert werden. Solothurn war einer der ersten Kantone, die 1809 eine Brandversicherungsanstalt errichtete; die letzte Revision erfolgte 1972. Die SGV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die sich aus kostengünstigen Prämien der Versicherten alimentiert. Feuerwehren werden mit definierten Beiträgen subventioniert. Die Schätzungskommissionen werden aufgelöst und die Regierung wird nicht mehr Einsitz im Verwaltungsrat nehmen.
Mit einer weiteren Verfassungsänderung wird neu der Regierungs- anstelle des Kantonsrats Anstellungsbehörde für Staatsschreibende. Zudem soll ein Amtsgerichtspräsidium künftig auch imTeilpensum ausgeübt werden können.
Karin Kälin
Publiziert im Wochenblatt für das Schwarzbubenland und das Laufental vom 28. März 2024 - KW 13 - Seite