In Zeiten, in denen ein Sparpaket in der Höhe von CHF 60 Mio. geschnürt werden soll, haben finanzielle Geschäfte im Kanton Solothurn eine gewichtige Rolle. So kreiste die Diskussion beider Steuergesetzesrevision hauptsächlich um die angedachte Erhöhung von Prämienabzügen. Das Parlament kam zum Schluss, dass diese Abzüge dem einzelnen Steuerzahlenden wenig Entlastung brächten, jedoch zu einer unhaltbaren Einbusse von über CHF 10 Mio. beim Kanton und den Gemeinden führen würden.
Die Schere zwischenfinanziell überdotierten und ressourcenschwächeren Gemeinden ist weiterhin sehr gross. Der Rat beschloss, für den Finanz- und Lastenausgleich 2025, die Mindestausstattung der Einwohnergemeinden bei 91% zu belassen und die Abschöpfungsquote bei den reichen Gemeinden um einen Prozentpunkt auf 36% zu senken.
Hohe Wellen der Empörung verursachten die Lohnfortzahlungen sowie die Auszahlung von Funktionszulagen an den ehemaligen CEO der Solothurner Spitäler AG (soH) nach dessen Pensionierung. Die soH ist als AG mit gemeinnützigem Zweck organisiert und der Kanton ist alleiniger Aktionär. Der Regierungsrat bildet die Generalversammlung. Er kann jedoch nicht direkt auf personelle Entscheide des soH-Verwaltungsrats einwirken, solange dieser gemäss Gesamtarbeitsvertrag amtet. Die Geschäftsprüfungskommission wurde nun beauftragt, unter Beizug externer Sachverständigen, Licht in die Sachlage zubringen und disziplinarrechtliche Verantwortlichkeiten aufzuklären.
Karin Kälin
Foto: soH Bürgerspital Solothurn - Solothurner Zeitung