Der Kantonsrat setzte sich mit sieben Steuergeschäften auseinander. Bei den umstrittenen Zwillingsinitiativen, die je ein zehnjähriges Moratorium auf Katasterwerten und Abzügen verlangen, empfiehlt der Kantonsrat dem Stimmvolk, beide Volksinitiativen am 18. Juni abzulehnen, denn ein Besitzstandskorsett verhindert die dringend benötigte Modernisierung der Liegenschaftsbewertung und zementiert Ungerechtigkeiten bei Vermögenden ohne Wohneigentum, aber auch unter Hausbesitzenden selber. Mit dem Inkrafttreten der Steuerrevision im Januar 2023, sind unbegrenzte Pendlerabzüge nicht mehr möglich, deshalb ist die Initiative unnötig.
Der Kantonsrat ist sich einig, dass die Steuergerechtigkeit bei der Berechnung von Vermögens- und Erbschaftssteuern erhöht werden soll. Für eine kommende Revision ist die Einführung eines Unternutzungsabzugs in Härtefällen vorgesehen. Auch über Abzüge von Krankenkassenprämien wird verhandelt. Weiter soll derRegierungsrat prüfen, ob ein Wechsel zu einer automatischen Teuerungs-Indexierung für Steuerzahlende von Vorteil wäre.
Die vom Bund verordneten Aufgaben des Kantons im Bereich der Zulassung und allfälligen Begrenzungvon medizinischen Leistungserbringer müssen im Gesundheitsgesetz, welches ebenfalls zur Abstimmung kommt, festgehalten werden.
Schliesslich begibt sich der Kanton Solothurn mit SO!Digital endlich auf den Weg der DigitalenTransformation.
Karin Kälin
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